Welche Verpackungen ein Unternehmen auch mit seiner Ware in den Verkehr bringt, es muss sich bis zu 01. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID registrieren. Zudem bestehen neue Prüfpflichten für Fulfillment Dienstleister und elektronische Marktplätze, die nur noch Waren und Services von Händler, Verkäufern oder Auftraggebern anbieten dürfen, die ebenfalls im Verpackungsregister LUCID eingetragen sind.
Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart und damit gleichermaßen für Verkaufs-, Um-, Versand-, Transport-, Mehrweg- oder Industrieverpackungen sowie für pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und vieles mehr.
Gewerbetreibende und Unternehmen müssen, sofern Sie verpackte Waren in den Verkehr bringen, sich einem autorisierten Entsorgungssystem anschließen und ihre jährliche Verpackungsmengen melden. Ziel dieses Vorgehens ist es, weniger Verpackungsmengen, umweltfreundlichere Verpackungen, höhere Recyclingquoten und weniger Emissionen.
Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot.
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