Das Ende der Leuchtstoffröhren ist besiegelt – Brüssel hat zahlreiche Modelle, die Quecksilber enthalten, verabschiedet.

Das T8-Leuchtstofflampen im September 2023 vom Markt genommen werden, ist bereits bekannt. Doch der Abschied kommt einige Tage früher.

Ab dem 25. August 2023 werden T8- und T5-Lampen verbannt. Ab dem 25. Februar 2023 trifft es bereits die Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgeräte. Denn nach der Ökodesign-Verordnung greift jetzt auch die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Leuchtmittel müssen deswegen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. Der Handel verkauft seine Lagervorräte weiter, bis sie aufgebraucht sind. Es werden aber nach den jeweiligen Stichtagen keine neuen Leuchtmittel mehr produziert oder in Europa in den Verkehr gebracht.

Für Betreiber gewerblicher Immobilien steht unter Umständen die Sanierung der Beleuchtung früher an. Private Haushalte werden durch die Neuerung kaum Schwierigkeiten haben, sie greifen beim nächsten Einkauf einfach zur stromsparenden LED. Die LED-Lampen sind bereits der Nachfolger, die gesundheitlich unbedenklich sind und deutlich weniger Strom verbrauchen. Zudem können die LED-Lampen mit einer höheren Energieeffizienz und einer längeren Lebensdauer punkten.

Alle Entladungslampen enthalten Quecksilber, – wenn auch nur in geringem Maße. Dazu gehören T5-Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen mit Stiftsockel, die bislang noch als Ausnahmen galten.

Recycelt werden alle Arten von Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Entladungslampen.

Auf unserem Recyclinghof können Sie Leuchtstoffröhren ohne Verpackungen kostenfrei entsorgen. Bringen Sie Ihre Leuchtstoffröhren zu unseren Öffnungszeiten vorbei:

Recyclinghof
Duisburger Straße 9 a
41460 Neuss (Hafen)
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr