Nachhaltig mit vorhandenen Ressourcen umzugehen, ist uns als Wertstoff- und Recyclinghof nicht nur bekannt, sondern unsere tägliche Arbeit aus Überzeugung. Ob beim Recycling von Papier, Pappe oder Kartonagen, Folien und vielen weiteren Wertstoffen, oder bei der fachgerechten Entsorgung von bspw. Gefahrenstoffen – wir setzen uns täglich für den Schutz der Umwelt und eine nachhaltige Zukunft ein. Und auch privat können wir alle zur Nachhaltigkeit beitragen. Ein einfaches Beispiel dafür: Der richtige Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Worauf es hier ankommt und welche Tipps es gibt, haben wir einmal zusammengefasst.

Lebensmittelverschwendung als Umweltproblem

Einer der wichtigsten Punkte für einen nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen begegnet uns im Alltag ständig: das Entsorgen von Lebensmitteln. Die meisten haben schon Lebensmittel weggeworfen – in der Regel, weil sie schlecht waren. Doch warum werden unsere Lebensmittel manchmal schlecht? Das liegt wohl zum einen an unserem Einkaufsverhalten (Wir kaufen zu viele Lebensmittel oder lassen uns zu Impulskäufen verleiten). Zum anderen vergessen wir oft, was noch im Kühl- oder Vorratsschrank liegt. Das führt dazu, dass jedes Jahr laut der WWF Studie „Das große Wegschmeißen“ jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwenden. Das entspricht fast einem Drittel des aktuellen Nahrungsmittelverbrauchs von 54,5 Millionen Tonnen.

Fest steht: Gut für die Umwelt ist das keinesfalls. Doch was können wir tun?

Bewusst einkaufen und weniger wegschmeißen

Die Lösung für eine geringere Lebensmittelverschwendung liegt auf der Hand: Wir müssen bewusster einkaufen – angemessen unseres Lebensmittelverbrauchs. Und vor allem müssen wir dafür sorgen, dass wir weniger Lebensmittel wegschmeißen – die zum Teil sogar noch genießbar sind. “Schuld” an weggeworfenen Lebensmitteln, die noch gut sind, ist oft das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Immer noch ein großes Missverständnis: Hat beispielsweise ein Jogurt das MHD überschritten, wird er manchmal einfach entsorgt – ohne wirklich zu prüfen, ob er noch essbar wäre.

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Was gibt es an?

Wie der Begriff schon besagt, handelt es sich um eine Mindestangabe für die Haltbarkeit eines Lebensmittels. Das heißt: Das Mindesthaltbarkeitsdatum

  • gibt an, bis zu welchem Tag, Monat oder Jahr ein ungeöffnetes und korrekt gelagertes Lebensmittel seine wichtigsten Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert beibehält.
  • gilt nur für die Packung, die original verschlossen ist. Durch das Öffnen kann Sauerstoff, Feuchtigkeit oder Mikroorganismen in die Packung gelangen und damit den Verderb des Lebensmittels beschleunigen.
  • gilt nur, wenn das Lebensmittel sachgemäß nach Hause transportiert und fachgerecht gelagert wurde. Dabei ist die eventuell angegebene Kühlempfehlung einzuhalten.
  • ist eine Richtlinie, bis wann man das Lebensmittel verzehren sollte. Bei richtiger Lagerung schmeckt das Produkt auch noch nach Ablauf des MHD gut. Wenn Sie Anzeichen feststellen, weshalb das Produkt nicht mehr gut ist, dann sollten Sie es auch nicht mehr verzehren.

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist ein Lebensmittel also nicht automatisch verdorben. Anders ist es beim Verbrauchsdatum.

Verbrauchsdatum: “Zu verbrauchen bis”

Anders als beim Mindesthaltbarkeitsdatum müssen Verpackungen mit Verbrauchsdatum auch die Aufschrift „verbrauchen bis …“ tragen. Generell gilt hier:

  • Das Verbrauchsdatum ist bei Lebensmitteln anzugeben, die durch Keime sehr leicht verderblich sind. Gesundheitsschädliche Folgen können auftreten (z. B. Hackfleisch, frisches Geflügel).
  • Die vorgegebenen Lagerbedingungen müssen eingehalten werden. Dazu zählt auch die Kühlkette beim Transport nach Hause.
  • Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verkauft werden.
  • Produkte sollten nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verzehrt werden!

Es ist also besonders wichtig, zwischen MHD und Verbrauchsdatum zu unterscheiden, um die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren.

Kein MHD oder Verbrauchsdatum: Lebensmittel ohne Angaben

Es gibt auch Lebensmittel, die kein Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum benötigen. Dazu zählen z. B. frisches ungeschältes Obst und Gemüse, Salz, Zucker, Kaugummi, bestimmte alkoholische Getränk und Backwaren, die in der Regel innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden.